interne Verweise§ 62 BeamtVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2023) ... 10, 14 Abs. 5, § 22 Absatz 1 Satz 2 und §§ 47, 47a sowie den §§ 53 bis 56 und 61 Abs. 2, 3. die Witwe auch die Heirat (§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) sowie im ...
§ 69 BeamtVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020) ... 6 Abs. 1 Satz 5, § 10 Abs. 2, § 14a Abs. 1, 3 und 4, § 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 56 sind in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung anzuwenden. § 14a Abs. 2 ... sich nach diesem Gesetz. 4. Als Ruhegehalt im Sinne der §§ 53 bis 58, 62 und 65 gelten auch die Bezüge der entpflichteten beamteten Hochschullehrer; die ... ist, regeln sich nach diesem Gesetz, jedoch unter Zugrundelegung des bisherigen Ruhegehalts; § 56 findet in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung Anwendung. Für die ... 2 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 53 und 54 dieses Gesetzes anzuwenden; bei der Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung gilt § 69e Abs. 4 für die ...
§ 69m BeamtVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.07.2020) ... 6 Absatz 3 Nummer 4, § 7 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, § 55 Absatz 1 Satz 8 und 9, die §§ 56 , 69c Absatz 5 sowie § 85 Absatz 6 Satz 2 bis 4 in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung ... nach Satz 1, deren Ruhensbetrag mittels Höchstgrenzenberechnung nach § 56 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 in einer zwischen dem 1. Oktober 1994 und dem 30. Juni 2020 anzuwendenden Fassung bestimmt wird, ... (2a) Versorgungsempfänger nach Absatz 2 Satz 1, deren Ruhensbetrag nach § 56 in einer bis zum 30. September 1994 geltenden Fassung oder auf Grund der verwendungszeitbezogenen ... 1994 geltenden Fassung oder auf Grund der verwendungszeitbezogenen Mindestbestimmung nach § 56 Absatz 1 Satz 1 erster Teilsatz in einer zwischen dem 1. Oktober 1994 und dem 30. Juni 2020 anzuwendenden Fassung bestimmt wird, ...
Zitat in folgenden NormenAltersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 17 AltGG Übergangsregelungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.08.2021) ... Fassung in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Nummer 4, § 55 Absatz 1 Satz 8 und 9 und § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ... nach Satz 1, deren Ruhensbetrag mittels Höchstgrenzenberechnung nach § 56 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes ermittelt wird, können einmalig für die Zukunft beantragen, dass ihr Altersgeld in ...
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 127 BBG Vertretung des Dienstherrn (vom 06.03.2025) ... Beamtenverhältnisses unterstanden hat. Bei Ansprüchen nach den §§ 53 bis 61 des Beamtenversorgungsgesetzes wird der Dienstherr durch die oberste Dienstbehörde ...
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 2 BBhV Beihilfeberechtigte Personen (vom 01.01.2021) ... im Sinne von Satz 2 sind insbesondere § 22 Absatz 1 Satz 2, die §§ 53 bis 56 , § 61 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes, § 9a des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BesStMG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ... und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft". k) Die Angabe zu § 56 wird wie folgt gefasst: „§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen ... k) Die Angabe zu § 56 wird wie folgt gefasst: „ § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus ... nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a" eingefügt. 36. § 56 wird wie folgt gefasst: „§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen ... 6a" eingefügt. 36. § 56 wird wie folgt gefasst: „ § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus ... 6 Absatz 3 Nummer 4, § 7 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, § 55 Absatz 1 Satz 8 und 9, die §§ 56 , 69c Absatz 5 sowie § 85 Absatz 6 Satz 2 bis 4 in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung ... nach Satz 1, deren Ruhensbetrag mittels Höchstgrenzenberechnung nach § 56 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 in einer ab dem 1. Oktober 1994 anzuwendenden Fassung bestimmt wird, können einmalig für ...
Artikel 11 BesStMG Änderung des Altersgeldgesetzes ... so ruht das Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld in entsprechender Anwendung des § 56 Absatz 2 bis 4 des Beamtenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die aus der Verwendung erworbene Versorgung in dem Umfang ... Fassung in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Nummer 4, § 55 Absatz 1 Satz 8 und 9 und § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Altersgeldempfänger nach ... Altersgeldempfänger nach Satz 1, deren Ruhensbetrag mittels Höchstgrenzenberechnung nach § 56 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes ermittelt wird, können einmalig für die Zukunft beantragen, dass ihr Altersgeld in ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ... nach Anlage 9 zum Bewertungsgesetz ergibt." 36. § 56 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern ... 1 bis 3 sowie die §§ 53 und 54 dieses Gesetzes anzuwenden; bei der Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung gilt § 69e Abs. 4 für ... 1 bis 3 sowie die §§ 53 und 54 dieses Gesetzes anzuwenden. Bei der Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung gilt § 69e Abs. 4 für ... § 70 gilt Satz 2 mit der Maßgabe, dass in der jeweils anzuwendenden Fassung des § 56 Abs. 1 an die Stelle der Zahl „1,875" die Zahl „1,79375" sowie an die Stelle ... Inkrafttreten der achten auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassung nach § 70 ist § 56 Abs. 1 und 6 in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, ... anzuwenden, dass an die Stelle der Zahl „71,75" die Zahl „75" tritt. § 56 Abs. 1 und 6 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Zahl ...
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010) ... durch die Angabe „§ 8 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes" ersetzt. 2. In Absatz 2 wird die Angabe ... „§ 160b Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 56 des Beamtenversorgungsgesetzes" ersetzt. 3. Absatz 3 wird wie folgt ... Angabe „§ 160b Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 56 des Beamtenversorgungsgesetzes" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... „§ 160b Abs. 2 Satz 4 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 56 des Beamtenversorgungsgesetzes" ersetzt. (16) Das Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni ...
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Artikel 6 MilPersGleiFoG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ... „(2a) Versorgungsempfänger nach Absatz 2 Satz 1, deren Ruhensbetrag nach § 56 in einer bis zum 30. September 1994 geltenden Fassung oder auf Grund der verwendungszeitbezogenen ... 1994 geltenden Fassung oder auf Grund der verwendungszeitbezogenen Mindestbestimmung nach § 56 Absatz 1 Satz 1 erster Teilsatz in einer zwischen dem 1. Oktober 1994 und dem 30. Juni 2020 anzuwendenden Fassung bestimmt wird, ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Zitate in aufgehobenen TitelnBundesbeamtengesetz (BBG)
neugefasst durch B. v. 31.03.1999 BGBl. I S. 675; aufgehoben durch Artikel 17 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 174 BBG ... des Beamtenverhältnisses unterstanden hat; bei Ansprüchen nach den §§ 53 bis 61 des Beamtenversorgungsgesetzes wird der Dienstherr durch die oberste Dienstbehörde ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3394/v47381.htm