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Zitierungen von § 86 BeamtVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeamtVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 BeamtVG Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
... wenn neben Witwen- oder Waisengeld ein Unterhaltsbeitrag nach § 22 Abs. 2 oder 3 oder § 86 Abs. 1 gewährt wird. (4) Unterhaltsbeiträge nach § 22 Abs. 1 gelten ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 59 SVG Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
... 25, 27, 28, 31 Absatz 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 und 86 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Der Witwe, dem Witwer, der geschiedenen ... diesem aufgehoben oder für nichtig erklärt war. Die §§ 21, 27 und 86 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend. (3) Waisengeld wird nicht gewährt, wenn der Ehemann ...
Anlage Anlage SVG I Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt III des Einigungsvertrags
... anzuwenden sind die Vorschriften des § 43 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 86 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie der §§ 64, 67 bis 79, 91, 94 bis 94c und des § 97 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 6 VAStrRefG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... anteilig errechneten Kürzungsbeträge zurückzuzahlen." 5. In § 86 Abs. 4 werden nach den Wörtern „§ 1587o des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 43 SVG Hinterbliebene von Berufssoldaten (vom 09.08.2019)
... bis 25, 27, 28, 31 Abs. 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 und 86 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Der Witwe, dem geschiedenen Ehegatten und den ... diesem aufgehoben oder für nichtig erklärt war. Die §§ 21, 27 und 86 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend. (3) Waisengeld wird nicht gewährt, wenn der Ehemann ...
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