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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PersFachkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PersFachkPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 31 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
... nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt." 3. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Übergangsvorschrift Die bis ... erfolgt." 3. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Übergangsvorschrift Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen ...
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