Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Elektronische Rechtsverkehrsverordnung (ERVVOBGH)

V. v. 26.11.2001 BGBl. I S. 3225; aufgehoben durch § 4 V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2130
Geltung ab 30.11.2001; FNA: 310-4-8 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
|

Eingangsformel



Auf Grund des § 130a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, des § 21 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, des § 81 Abs. 3 Satz 1 der Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114) und des § 89 Abs. 3 Satz 1 der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1133), von denen § 130a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung durch Artikel 2 Nr. 2, § 21 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Artikel 5 Nr. 2, § 81 Abs. 3 Satz 1 der Grundbuchordnung durch Artikel 5a Nr. 2 und § 89 Abs. 3 Satz 1 der Schiffsregisterordnung durch Artikel 5b Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542) eingefügt worden sind, verordnet die Bundesregierung:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed