Tools:
Update via:
Änderung § 62a SGB XII vom 01.01.2020
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 62a SGB XII, alle Änderungen durch Artikel 11 MDK-RG am 1. Januar 2020 und Änderungshistorie des SGB XIIHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 62a SGB XII a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung | § 62a SGB XII n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2020 geltenden Fassung durch Artikel 11 G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 62a Bindungswirkung | |
(Text alte Fassung) 1 Die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad ist für den Träger der Sozialhilfe bindend, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. 2 Bei seiner Entscheidung kann sich der Träger der Sozialhilfe der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. 3 Auf Anforderung unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung den Träger der Sozialhilfe bei seiner Entscheidung und erhält hierfür Kostenersatz, der zu vereinbaren ist. | (Text neue Fassung) 1 Die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad ist für den Träger der Sozialhilfe bindend, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. 2 Bei seiner Entscheidung kann sich der Träger der Sozialhilfe der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. 3 Auf Anforderung unterstützt der Medizinische Dienst gemäß § 278 des Fünften Buches den Träger der Sozialhilfe bei seiner Entscheidung und erhält hierfür Kostenersatz, der zu vereinbaren ist. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3415/al82727-0.htm