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Synopse aller Änderungen des SGB XII am 01.01.2014

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2014 durch Artikel 1 des SGBXIIÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB XII.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

SGB XII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2014 geltenden Fassung
SGB XII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2783

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
    § 1 Aufgabe der Sozialhilfe
    § 2 Nachrang der Sozialhilfe
    § 3 Träger der Sozialhilfe
    § 4 Zusammenarbeit
    § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
    § 6 Fachkräfte
    § 7 Aufgabe der Länder
Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe
    Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen
       § 8 Leistungen
       § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles
       § 10 Leistungsformen
       § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung
       § 12 Leistungsabsprache
       § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen
       § 14 Vorrang von Prävention und Rehabilitation
       § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen
       § 16 Familiengerechte Leistungen
    Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen
       § 17 Anspruch
       § 18 Einsetzen der Sozialhilfe
       § 19 Leistungsberechtigte
       § 20 Eheähnliche Gemeinschaft
       § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch
       § 22 Sonderregelungen für Auszubildende
       § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
       § 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
       § 25 Erstattung von Aufwendungen Anderer
       § 26 Einschränkung, Aufrechnung
Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt
    Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
       § 27 Leistungsberechtigte
       § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
       § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
       § 28 Ermittlung der Regelbedarfe
       § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
       § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze
    Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe
       § 30 Mehrbedarf
       § 31 Einmalige Bedarfe
       § 32 Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
       § 33 Beiträge für die Vorsorge
    Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe
       § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
       § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
       § 34b Berechtigte Selbsthilfe
    Vierter Abschnitt Unterkunft und Heizung
       § 35 Unterkunft und Heizung
       § 35a Satzung
       § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
    Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen
       § 37 Ergänzende Darlehen
       § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage
    Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
       § 39 Vermutung der Bedarfsdeckung
       § 39a Einschränkung der Leistung
    Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung
       § 40 Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Erster Abschnitt Grundsätze
       § 41 Leistungsberechtigte
       § 42 Umfang der Leistungen
       § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen
    Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       § 44 Besondere Verfahrensregelungen
(Text neue Fassung)

       § 44 Besondere Regelungen für Verfahren und Erstattungszahlungen
       § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
       § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung
    Dritter Abschnitt Erstattung und Zuständigkeit
       § 46a Erstattung durch den Bund
       § 46b Zuständigkeit
Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
    § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe
    § 48 Hilfe bei Krankheit
    § 49 Hilfe zur Familienplanung
    § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    § 51 Hilfe bei Sterilisation
    § 52 Leistungserbringung, Vergütung
Sechstes Kapitel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe
    § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe
    § 55 Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen
    § 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte
    § 57 Trägerübergreifendes Persönliches Budget
    § 58 Gesamtplan
    § 59 Aufgaben des Gesundheitsamtes
    § 60 Verordnungsermächtigung
Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
    § 61 Leistungsberechtigte und Leistungen
    § 62 Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse
    § 63 Häusliche Pflege
    § 64 Pflegegeld
    § 65 Andere Leistungen
    § 66 Leistungskonkurrenz
Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    § 67 Leistungsberechtigte
    § 68 Umfang der Leistungen
    § 69 Verordnungsermächtigung
Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
    § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
    § 71 Altenhilfe
    § 72 Blindenhilfe
    § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen
    § 74 Bestattungskosten
Zehntes Kapitel Einrichtungen
    § 75 Einrichtungen und Dienste
    § 76 Inhalt der Vereinbarungen
    § 77 Abschluss von Vereinbarungen
    § 78 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen
    § 79 Rahmenverträge
    § 80 Schiedsstelle
    § 81 Verordnungsermächtigungen
Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
    Erster Abschnitt Einkommen
       § 82 Begriff des Einkommens
       § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen
       § 84 Zuwendungen
    Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
       § 85 Einkommensgrenze
       § 86 Abweichender Grundbetrag
       § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
       § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
       § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf
    Dritter Abschnitt Vermögen
       § 90 Einzusetzendes Vermögen
       § 91 Darlehen
    Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung
       § 92 Anrechnung bei behinderten Menschen
       § 92a Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen
    Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer
       § 93 Übergang von Ansprüchen
       § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
       § 95 Feststellung der Sozialleistungen
    Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen
       § 96 Verordnungsermächtigungen
Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
    Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit
       § 97 Sachliche Zuständigkeit
       § 98 Örtliche Zuständigkeit
       § 99 Vorbehalt abweichender Durchführung
    Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen
       § 100 (aufgehoben)
       § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel
Dreizehntes Kapitel Kosten
    Erster Abschnitt Kostenersatz
       § 102 Kostenersatz durch Erben
       § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
       § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen
       § 105 Kostenersatz bei Doppelleistungen, nicht erstattungsfähige Unterkunftskosten
    Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
       § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung
       § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie
       § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland
       § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
       § 110 Umfang der Kostenerstattung
       § 111 Verjährung
       § 112 Kostenerstattung auf Landesebene
    Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen
       § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche
       § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften
       § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland
Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
    § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter
    § 116a Rücknahme von Verwaltungsakten
    § 117 Pflicht zur Auskunft
    § 118 Überprüfung, Verwaltungshilfe
    § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes
    § 120 Verordnungsermächtigung
Fünfzehntes Kapitel Statistik
    § 121 Bundesstatistik
    § 122 Erhebungsmerkmale
    § 123 Hilfsmerkmale
    § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte
    § 125 Auskunftspflicht
    § 126 Übermittlung, Veröffentlichung
    § 127 Übermittlung an Kommunen
    § 128 Zusatzerhebungen
    § 129 Verordnungsermächtigung
Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
    § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute
    § 131 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
    § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland
    § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
    § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen
    § 133b (aufgehoben)
    § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6
    § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
    § 136 Übergangsregelung für Nachweise in den Jahren 2013 und 2014
    § 137 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
    § 138 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012
    Anlage (zu § 28) Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 44 Besondere Verfahrensregelungen




§ 44 Besondere Regelungen für Verfahren und Erstattungszahlungen


(1) 1 Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. 2 Bei der Erstbewilligung oder bei einer Änderung der Leistung beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist oder die Voraussetzungen für die Änderung eingetreten und mitgeteilt worden sind. 3 Bei einer Erstbewilligung nach dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt. 4 Führt eine Änderung nicht zu einer Begünstigung des Berechtigten, so beginnt der neue Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats.

(2) Eine Leistungsabsprache nach § 12 kann im Einzelfall stattfinden.

vorherige Änderung

 


(3) Die Vorschriften über die Erstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dreizehnten Kapitels sind für Geldleistungen nach diesem Kapitel nicht anzuwenden.