Zitat in folgenden NormenAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 3 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 1 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... Aufwendungen in Höhe der in Satz 2 benannten Beträge zu erstatten." 16b. § 146 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Der Leistungsbeginn richtet sich für Leistungen ... dem Vierten Kapitel nach § 44 und im Übrigen nach § 18." 17. Nach § 146 wird folgender § 147 eingefügt: „§ 147 Übergangsregelung aus ...
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 3 SofZuG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... folgenden Angaben werden angefügt: „§ 145 Sofortzuschlag § 146 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach § ... bestimmt. Die §§ 3, 6 und 7 sind nicht anzuwenden." 4. Folgender § 146 wird angefügt: „§ 146 Sozialhilfe für Ausländerinnen und ... nicht anzuwenden." 4. Folgender § 146 wird angefügt: „ § 146 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach § ...
Artikel 4 SofZuG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ... Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nach § 146 Absatz 5 Satz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die Aufnahme der laufenden Leistungsgewährung gegenüber der für die ... wurden, für die ein Erstattungsanspruch nach § 74 Absatz 5 des Zweiten Buches oder nach § 146 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch besteht, werden den Leistungsträgern vom Bund erstattet; insoweit findet § 104 des ...
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