Tools:
Update via:
Zitierungen von § 5 PublG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PublG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PublG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PublG Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen (vom 01.07.2021)
... (2) Bilanzsumme nach Absatz 1 Nr. 1 ist die Bilanzsumme einer gemäß § 5 Abs. 2 aufgestellten Jahresbilanz; bei Unternehmen, die in ihrer Jahresbilanz Beträge für von ... zur Feststellung, ob auch das Merkmal nach Absatz 1 Nr. 1 zutrifft, eine Jahresbilanz nach § 5 Abs. 2 aufzustellen. Für die Ermittlung der Umsatzerlöse nach Absatz 1 Nr. 2 gilt ...
§ 6 PublG Prüfung durch die Abschlußprüfer (vom 01.07.2021)
... oder eines Einzelkaufmanns, so hat sich die Prüfung auch darauf zu erstrecken, ob § 5 Abs. 4 beachtet worden ist. (3) Der Abschlußprüfer wird bei ...
§ 9 PublG Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle (vom 01.08.2022)
... die Verwendung des Ergebnisses nicht offenzulegen, wenn sie in einer Anlage zur Bilanz die nach § 5 Abs. 5 Satz 3 erforderlichen Angaben aufnehmen. (3) In der Bilanz von Personenhandelsgesellschaften ...
§ 11 PublG Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen (vom 19.04.2017)
... erfüllt, so gilt § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 dieses Gesetzes ...
§ 13 PublG Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht (vom 19.04.2017)
... das Mutterunternehmen eine Personenhandelsgesellschaft oder ein Einzelkaufmann, so gilt § 5 Abs. 4, 5 für den Konzernabschluß sinngemäß; dieser braucht Kapitalflussrechnung und ... im Sinn des § 264d des Handelsgesetzbuchs ist. Bei Anwendung des Satzes 1 oder des § 5 Abs. 5 haben der Konzernabschluß oder der Teilkonzernabschluß befreiende Wirkung nach den ...
§ 22 PublG Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften (vom 01.01.2024)
... 5 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend. Soweit § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 , § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Satz 1 Nr. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. ... Übergangsregelungen im Übrigen entsprechend. (3) Soweit die §§ 5 , 6, 13 und 20 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. ... 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch entsprechend. (5) Die §§ 5 , 9, 11, 13 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 14, 17 und 20 in der Fassung des ... 2015 beginnen. Auf vor dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre bleiben die §§ 5 , 9, 11, 13, 14, 17 und 20 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar. (6) ... 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr. (8) Die §§ 1, 2 und 5 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahresabschlüsse und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 4 BilMoG Änderung des Publizitätsgesetzes
... vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... ersetzt. ee) Buchstabe e wird wie folgt gefasst: „e) des § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 284 oder des § 285 Nr. 1 bis 5, 7 bis 13, 17 bis 29 ... § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Soweit die §§ 5 , 6, 13 und 20 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. ...
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 3 BilRUG Änderung des Publizitätsgesetzes
... (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Angabe „die ... 8. Dem § 22 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Die §§ 5 , 9, 11, 13 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 14, 17 und 20 in der Fassung des ... 2015 beginnen. Auf vor dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre bleiben die §§ 5 , 9, 11, 13, 14, 17 und 20 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung ...
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 13 FISG Änderung des Publizitätsgesetzes
... Absätze 1 bis 3 finden im Fall des § 1 Absatz 3 keine Anwendung." 3. In § 5 Absatz 2a Satz 1 werden nach den Wörtern „zu ergänzen" die Wörter „und einen ... § 22 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Die §§ 1, 2 und 5 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahresabschlüsse und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3420/v47716.htm