Zitierungen von § 6 PublG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PublG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PublG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 PublG Nichtigkeit des Jahresabschlusses (vom 01.08.2022)
... Jahresabschluß ist nichtig, wenn er 1. nicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 316 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs geprüft worden ist ... Personen geprüft worden ist, die nicht zum Abschlußprüfer bestellt sind oder nach § 6 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 319 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs nicht ...
§ 14 PublG Prüfung des Konzernabschlusses (vom 23.07.2015)
... Abs. 3, §§ 317 bis 324 des Handelsgesetzbuchs über die Prüfung sowie § 6 Abs. 2, 3 dieses Gesetzes gelten sinngemäß. (2) Ist das ...
§ 19a PublG Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen (vom 17.06.2016)
... wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach ...
§ 20 PublG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2022)
... Bestätigungsvermerk nach § 322 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs erteilt zu einem nach § 6 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 3, zu prüfenden Abschluss 1. eines Unternehmens, das ... Bestätigungsvermerk nach § 322 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs erteilt zu einem nach § 6 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 3, oder nach § 14 Absatz 1 Satz 1 zu prüfenden Abschluss ...
§ 22 PublG Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften (vom 01.01.2024)
... zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend. Soweit § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 6 Abs. 1 , § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Satz 1 Nr. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 und § 15 ... im Übrigen entsprechend. (3) Soweit die §§ 5, 6 , 13 und 20 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. ... für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Soweit § 6 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung und soweit der durch das ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 4 AReG Änderung des Publizitätsgesetzes
... (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe ... wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach ... wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach ... 7 Satz 5, der keinen Prüfungsausschuss eingerichtet hat, oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs eingerichteten ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 4 BilMoG Änderung des Publizitätsgesetzes
... 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs ist sinngemäß anzuwenden." 2. § 6 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Soweit in den Absätzen 2 bis 4 ... § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Soweit die §§ 5, 6 , 13 und 20 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 13 FISG Änderung des Publizitätsgesetzes
... „und einen Lagebericht nach Absatz 2 Satz 2 aufzustellen" eingefügt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ... Bestätigungsvermerk nach § 322 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs erteilt zu einem nach § 6 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 3, zu prüfenden Abschluss 1. eines Unternehmens, ... Bestätigungsvermerk nach § 322 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs erteilt zu einem nach § 6 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 3, oder nach § 14 Absatz 1 Satz 1 zu prüfenden Abschluss ... für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Soweit § 6 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung und soweit der durch das ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed