Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2015 aufgehoben
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§ 1 - Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)

Artikel 11 G. v. 24.06.1994 BGBl. I S. 1406, 1413; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 116-1 Gremienbesetzung
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§ 1 Gesetzesziel



Der Bund und andere am Besetzungsverfahren von Gremien Beteiligte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes darauf hinzuwirken, daß eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien geschaffen oder erhalten wird.



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