Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 9 - Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)

Artikel 11 G. v. 24.06.1994 BGBl. I S. 1406, 1413; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 116-1 Gremienbesetzung
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§ 9 Gremienbericht



Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Bereich des Bundes sowie über die Entsendung von Frauen in wesentliche Gremien außerhalb des Bereichs des Bundes vor. Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.



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