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§ 1 - Satzung DG BANK AG (DGBankSa k.a.Abk.)
Anhang 2 G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102
Geltung ab 19.08.1998; FNA: 7623-3 Zentrale Kreditinstitute für das Genossenschaftswesen
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Geltung ab 19.08.1998; FNA: 7623-3 Zentrale Kreditinstitute für das Genossenschaftswesen
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§ 1
- 1.
- Die Firma lautet:
Deutsche Genossenschaftsbank Aktiengesellschaft
- 2.
- Die Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie kann dort, wo sie anstelle von genossenschaftlichen Zentralbanken Regionalverantwortung übernimmt, Hauptverwaltungen und Zweigniederlassungen bilden und unterhalten. Hierbei hat sie den selbständigen und eigenverantwortlich tätigen genossenschaftlichen Kreditinstituten neben einem marktgeforderten Leistungsangebot die erforderliche Präsenz zu gewährleisten.
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