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§ 7 - Satzung DG BANK AG (DGBankSa k.a.Abk.)

§ 7



1.
Die Aktiengesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2.
Die Prokuristen werden vom Vorstand bestellt.

 
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