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§ 10 - Satzung DG BANK AG (DGBankSa k.a.Abk.)

§ 10



1.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.

2.
Für den Aufsichtsrat gelten im übrigen die Befugnisse nach dem Mitbestimmungsgesetz.

 
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