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§ 14 - Satzung DG BANK AG (DGBankSa k.a.Abk.)

§ 14



Der Aufsichtsrat gibt sich im Rahmen von Gesetz und Satzung eine Geschäftsordnung.



 

Zitierungen von § 14 Satzung DG BANK AG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 DGBankSa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DGBankSa selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 DGBankSa
... gelten die Bestimmungen des § 12 Nr. 2 und 3 und § 13 Nr. 1 bis 5 und 7 sowie § 14 sinngemäß. Ergibt eine Abstimmung im Ausschuß Stimmengleichheit, hat bei einer ...