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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.09.2006 aufgehoben
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§ 17 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)
Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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§ 17 Prüfungsfächer
§ 17 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer
- 1.
- Physik,
- 2.
- Chemie,
- 3.
- Zoologie,
- 4.
- Botanik einschließlich Futter-, Gift- und Heilpflanzenkunde und
- 5.
- Allgemeine Radiologie.
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Zitierungen von § 17 TAppO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAppO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 TAppO Nachweise
... 19 in einem oder mehreren dieser Fächer gilt als bestandene Prüfung im Sinne des § 17 und als Nachweis im Sinne von Absatz 1. Bei Nichtbestehen der Prüfung in einem oder mehreren ...
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