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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.09.2006 aufgehoben
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§ 20 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)
Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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§ 20 Prüfungsfächer
§ 20 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
- 1.
- Anatomie,
- 2.
- Histologie und Embryologie,
- 3.
- Physiologie,
- 4.
- Physiologische Chemie (Biochemie) und
- 5.
- Tierzucht und Genetik.
Zitierungen von § 20 TAppO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAppO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 TAppO Nachweise
... studiert hat, 2. nach Bestehen der Tierärztlichen Vorprüfung (§ 20 ) an den Seminaren und Übungen in a) Allgemeiner Pathologie, b) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3439/a47920.htm