Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.09.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 31 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)
Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
| |
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
| |
§ 31 Parasitologie
In dem Prüfungsfach Parasitologie haben die Studierenden ein parasitologisches Präparat anzufertigen, zu untersuchen, zu erläutern und ihre Kenntnisse über die Biologie der tierischen Parasiten und die Feststellung, Verlauf, Bekämpfung und Verhütung parasitärer Erkrankungen sowie über die Bedeutung tierischer Parasiten für die Gesundheit des Menschen nachzuweisen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3439/a47931.htm