§ 46 Tierseuchenbekämpfung
In dem Prüfungsfach Tierseuchenbekämpfung haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die allgemeinen Grundsätze der Ursachen, der Verbreitung, der Bekämpfung und der wirtschaftlichen Auswirkungen von Tierseuchen einschließlich deren Prophylaxe und epidemiologischen Ermittlungen sowie der tierseuchen- und tierkörperbeseitigungsrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
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