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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.09.2006 aufgehoben
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Anlage 8 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)
Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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Anlage 8 (zu § 14 Abs. 1 und 4)
Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1999 S. 2184)
Zitierungen von Anlage 8 TAppO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAppO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 TAppO Prüfungsergebnis
... stellt die Prüfungsergebnisse fest und erteilt die Zeugnisse nach den Anlagen 4 bis 8. In den Zeugnissen werden die Prüfungsnoten für die Prüfungsfächer sowie nach ... über das Bestehen der Tierärztlichen Prüfung ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 8 erstellt, in dem jeweils neben dem Gesamtergebnis der Zahlenwert in Klammern anzugeben ist. Haben ...
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