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Zitierungen von § 10 TAppO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAppO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 TAppO Zulassung zur Prüfung
... abzuschließen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt vorbehaltlich der Regelungen von § 10 Abs. 2 Satz 1 der Prüfungsabschnitt als endgültig nicht bestanden. § 15 Abs. 1 Satz ...
§ 8 TAppO Form der Prüfung
... die Antragstellung nach Satz 4 und erforderlichenfalls Abweichungen von den §§ 9 und 10 fest. (2) In der Regel sollen nicht mehr als fünf Studierende gemeinsam ...
§ 15 TAppO Wiederholung der Prüfung
... Ablegen der Prüfung im Falle des Nichtbestehens die Prüfung als nicht abgelegt. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend. Wird ein Prüfungsfach nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3439/v47910.htm