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§ 3 - Flächenerwerbsverordnung (FlErwV)
V. v. 20.12.1995 BGBl. I S. 2072; zuletzt geändert durch Artikel 135 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 30.12.1995; FNA: III-19-6-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
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Geltung ab 30.12.1995; FNA: III-19-6-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
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§ 3 Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den nicht selbstbewirtschaftenden früheren Eigentümer
§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
1Ein Berechtigter nach § 3 Abs. 5 Satz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes kann landwirtschaftliche Flächen nach § 3 Abs. 5 Satz 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes nur für den Teil seiner Ausgleichsleistung erwerben, den er für den Verlust land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erhalten hat. 2Soweit der Berechtigte ausschließlich für den Verlust forstwirtschaftlichen Vermögens Ausgleichsleistungen erhalten hat, ist der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ausgeschlossen.
Zitierungen von § 3 FlErwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FlErwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlErwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FlErwV Erwerbsmöglichkeit des Pächters landwirtschaftlicher Flächen (vom 11.07.2009)
... kommt es auf das Eigentum an landwirtschaftlich genutzter Fläche an, das in dem in § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes genannten Betrieb des Berechtigten am 1. Oktober 1994 vorhanden war und auf ...
Zitat in folgenden Normen
Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1665; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 3 AusglLeistG Flächenerwerb (vom 01.01.2024)
... ist. Für die Feststellung des Verkehrswertes gelten die Regelungen des § 3 Abs. 7 und der Flächenerwerbsve rordnung entsprechend. Das Veräußerungsverbot nach Satz 1 bedarf zu seiner ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)
G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Artikel 1 FlErwÄndG Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes
... Verkehrswert, ist. Für die Feststellung des Verkehrswertes gelten die Regelungen des § 3 Abs. 7 und der Flächenerwerbsverordnung entsprechend." g) In Absatz 12 Satz ...
Artikel 2 FlErwÄndG Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... entsprechend. Für die Feststellung des Verkehrswertes gelten die Regelungen des § 3 Abs. 7 des Ausgleichleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung entsprechend." ...
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