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§ 14 - Flächenerwerbsverordnung (FlErwV)
V. v. 20.12.1995 BGBl. I S. 2072; zuletzt geändert durch Artikel 135 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 30.12.1995; FNA: III-19-6-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
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Geltung ab 30.12.1995; FNA: III-19-6-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
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§ 14 Privatisierungsstelle
1Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder im Falle ihrer Auflösung ihr Rechtsnachfolger bestimmt die Privatisierungsstelle. 2Sie kann Maßnahmen der Privatisierungsstelle von ihrer Zustimmung abhängig machen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG) G. v. 3. Juli 2009 BGBl. I S. 1688 m.W.v. 11. Juli 2009
Frühere Fassungen von § 14 FlErwV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.07.2009 | Artikel 2 Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG) vom 03.07.2009 BGBl. I S. 1688 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 14 FlErwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FlErwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlErwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)
G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Artikel 2 FlErwÄndG Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger" ersetzt. 13. § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 Privatisierungsstelle Die ... ersetzt. 13. § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 Privatisierungsstelle Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ...
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