Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch frühere Eigentümer (§
3 Abs. 5 des
Ausgleichsleistungsgesetzes)
- 1.
- Vorlage einer Berechtigungsbescheinigung des für die Entscheidung über die Entschädigung oder Ausgleichsleistung zuständigen Amtes oder Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, aus der der Verlust landwirtschaftlicher Flächen ersichtlich ist und
- -
- der nach § 3 Abs. 1 des Entschädigungsgesetzes zugrunde zu legende Einheitswert oder
- -
- der im Verfahren nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz ermittelte Ersatzeinheitswert oder
- -
- der Umfang der Flächen, für die Entschädigung oder Ausgleichsleistung zu gewähren ist,
hervorgeht
- 2.
- Gegebenenfalls Nachweise über die Übertragung der Erwerbsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 5 Satz 9 des Ausgleichsleistungsgesetzes (Ehegatten, Lebenspartner, oder in § 1924 Absatz 1, § 1925 Absatz 1, § 1926 Absatz 1 und § 1928 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Angehörigen ersten bis vierten Grades)
- 3.
- Sofern Mitglied einer Erbengemeinschaft:
Nachweis der zustehenden beziehungsweise übertragenen Erbanteile
- 4.
- Benennung der Flächen, die der Kaufbewerber erwerben will
- 4a.
- Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt
- 5.
- Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt
- 6.
- Erklärung, daß der Kaufbewerber nicht die Erwerbsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes erfüllt
Bei Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zusätzlich
- 7.
- Verpflichtungserklärung, bestehende Pachtverträge über die zu erwerbenden Flächen bis zu einer Gesamtlaufzeit von 18 Jahren zu verlängern
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G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz (2. FlErwÄndG)
G. v. 21.03.2011 BGBl. I S. 450