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Änderung Anlage 5 FlErwV vom 11.07.2009

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Anlage 5 FlErwV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.07.2009 geltenden Fassung
Anlage 5 FlErwV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 135 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 7)


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 8 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch

- Wiedereinrichter (Buchstabe a)

1. Unterlagen über die Voraussetzungen der Wiedereinrichtung und der Berechtigung nach § 1 Abs. 1, 3, 6 oder 7 des Vermögensgesetzes sowie § 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes

2. Meldebestätigung über die Ortsansässigkeit in der Nähe der Betriebsstätte oder Verpflichtungserklärung zur Verlegung des Hauptwohnsitzes in die Nähe der Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2

3.
Sofern Gesellschafter einer Personengesellschaft:

(Text neue Fassung)

Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 8 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch frühere Eigentümer

1. Unterlagen über die Voraussetzungen der Berechtigung nach § 1 Abs. 1, 3, 6 oder 7 des Vermögensgesetzes sowie § 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes

2. Sofern Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft:

Bestätigung der Gesellschaft über die Stellung des Kaufbewerbers als unbeschränkt haftender Gesellschafter

vorherige Änderung nächste Änderung

4. Sofern Mitglied einer Erbengemeinschaft:



3. Sofern Mitglied einer Erbengemeinschaft:

Nachweis der zustehenden beziehungsweise übertragenen Erbanteile

vorherige Änderung

5. Benennung der Flächen, die der Kaufbewerber erwerben will

6. Vorlage
eines Betriebskonzeptes, aus dem sich ergeben soll:

- Leitung des Betriebes

- vorgesehene Wirtschaftsziele (Oberziele)

- Einschätzung
der erforderlichen Wirtschaftsmaßnahmen und Vorschläge für deren Durchführung nach Arbeitsvolumen und Investitionen

7. Bei Erwerb von Flächen über 30 Hektar Verpflichtungserklärung, zum Zeitpunkt
der Betriebsübernahme sowie nach Ablauf je von zehn Jahren ein Forsteinrichtungswerk beziehungsweise forstliches Betriebsgutachten erstellen zu lassen

8.
Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt

9.
Erklärung, noch keine landwirtschaftlichen Treuhandflächen nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes vergünstigt erworben zu haben und auf diesen Erwerb unwiderruflich zu verzichten


- Neueinrichter (Buchstabe b)

10. Wie Nummern 2 bis 3 und 5 bis 9


- frühere Eigentümer (Buchstabe c)

11. Wie Nummer 1 hinsichtlich § 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes und Nummern 3 bis 9




4. Benennung der Flächen, die der Kaufbewerber erwerben will

4a. Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht
eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt

5.
Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt

6.
Erklärung, noch keine landwirtschaftlichen Treuhandflächen nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes vergünstigt erworben zu haben und auf diesen Erwerb unwiderruflich zu verzichten