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Änderung Anlage 5 FlErwV vom 11.07.2009
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Anlage 5 FlErwV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 11.07.2009 geltenden Fassung | Anlage 5 FlErwV n.F. (neue Fassung) in der am 11.07.2009 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 5 (zu § 7) | |
(Text alte Fassung) Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 8 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch - Wiedereinrichter (Buchstabe a) 1. Unterlagen über die Voraussetzungen der Wiedereinrichtung und der Berechtigung nach § 1 Abs. 1, 3, 6 oder 7 des Vermögensgesetzes sowie § 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes 2. Meldebestätigung über die Ortsansässigkeit in der Nähe der Betriebsstätte oder Verpflichtungserklärung zur Verlegung des Hauptwohnsitzes in die Nähe der Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 3. Sofern Gesellschafter einer Personengesellschaft: | (Text neue Fassung) Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 8 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch frühere Eigentümer 1. Unterlagen über die Voraussetzungen der Berechtigung nach § 1 Abs. 1, 3, 6 oder 7 des Vermögensgesetzes sowie § 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes 2. Sofern Gesellschafter einer Personengesellschaft: |
Bestätigung der Gesellschaft über die Stellung des Kaufbewerbers als unbeschränkt haftender Gesellschafter | |
4. Sofern Mitglied einer Erbengemeinschaft: | 3. Sofern Mitglied einer Erbengemeinschaft: |
Nachweis der zustehenden beziehungsweise übertragenen Erbanteile | |
5. Benennung der Flächen, die der Kaufbewerber erwerben will 6. Vorlage eines Betriebskonzeptes, aus dem sich ergeben soll: - Leitung des Betriebes - vorgesehene Wirtschaftsziele (Oberziele) - Einschätzung der erforderlichen Wirtschaftsmaßnahmen und Vorschläge für deren Durchführung nach Arbeitsvolumen und Investitionen 7. Bei Erwerb von Flächen über 30 Hektar Verpflichtungserklärung, zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme sowie nach Ablauf je von zehn Jahren ein Forsteinrichtungswerk beziehungsweise forstliches Betriebsgutachten erstellen zu lassen 8. Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt 9. Erklärung, noch keine landwirtschaftlichen Treuhandflächen nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes vergünstigt erworben zu haben und auf diesen Erwerb unwiderruflich zu verzichten - Neueinrichter (Buchstabe b) 10. Wie Nummern 2 bis 3 und 5 bis 9 - frühere Eigentümer (Buchstabe c) 11. Wie Nummer 1 hinsichtlich § 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes und Nummern 3 bis 9 | 4. Benennung der Flächen, die der Kaufbewerber erwerben will 4a. Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt 5. Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt 6. Erklärung, noch keine landwirtschaftlichen Treuhandflächen nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes vergünstigt erworben zu haben und auf diesen Erwerb unwiderruflich zu verzichten |
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