Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.09.2007 aufgehoben
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§ 10 - Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)

V. v. 18.12.1998 BGBl. I S. 3820; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 702-1-8 Berufsrecht
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und der nach § 131b Abs. 2, § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellten Personen vom 8. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juni 1986 (BGBl. I S. 919), außer Kraft.



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