Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.06.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Familienkassenzuständigkeitsverordnung (FamZuStV)

V. v. 11.08.2000 BGBl. I S. 1306, 1371; aufgehoben durch § 2 V. v. 08.06.2006 BGBl. I S. 1309
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 610-1-11 Allgemeines Steuerrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und des § 409 Satz 2 in Verbindung mit § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Abgabenordnung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613, 1977 I S. 269) von denen § 387 Abs. 2 Satz 2 und 3 durch Artikel 26 Nr. 43 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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