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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 IndMetMeistV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndMetMeistV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 IndMetMeistV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum ...
Anlage 2 IndMetMeistV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3457/v233158.htm