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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 IndMetMeistV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndMetMeistV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 IndMetMeistV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... Fachrichtung Metall erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
Anlage 2 IndMetMeistV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 25 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall
... (BGBl. I S. 2904) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Erwerb der berufs- und ...
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