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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.07.2009 aufgehoben
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§ 2 - Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV)
Artikel 1 V. v. 20.02.2001 BGBl. I S. 305; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
Geltung ab 01.03.2001; FNA: 2129-27-2-13 Umweltschutz
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Geltung ab 01.03.2001; FNA: 2129-27-2-13 Umweltschutz
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
- Siedlungsabfälle:
- 2.
- Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können:
- 3.
- Heizwertreiche Abfälle:
- 4.
- Mechanisch-biologische Behandlung:
- 5.
- Deponie:
- 6.
- Deponieabschnitt:
- 7.
- Altdeponie:
- a)
- In Errichtung oder in Betrieb befindliche Deponie oder in Errichtung oder Betrieb befindlicher Deponieabschnitt, deren Errichtung und Betrieb am 1. Juni 1993 zugelassen waren, oder nach § 35 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zulässig waren und
- b)
- Deponien, zu deren Zulassung das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die öffentliche Bekanntmachung am 1. Juni 1993 erfolgt war.
- 8.
- Deponieklasse I:
- 9.
- Deponieklasse II:
- 10.
- TA Siedlungsabfall:
- 11.
- Grundlegende Charakterisierung:
- 12.
- Schlüsselparameter:
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien V. v. 13. Dezember 2006 BGBl. I S. 2860 m.W.v. 1. Februar 2007
Frühere Fassungen von § 2 AbfAblV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2007 | Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2860 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 AbfAblV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AbfAblV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbfAblV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AbfAblV Anwendungsbereich
... von Anlagen zur Behandlung von Siedlungsabfällen und Abfällen im Sinne von § 2 Nr. 2 und 3. Besitzer von Siedlungsabfällen und Abfällen im ... 3. Besitzer von Siedlungsabfällen und Abfällen im Sinne von § 2 Nr. 2 zur Beseitigung. (3) Diese Verordnung gilt nicht für private Haushaltungen. ...
§ 2 AbfAblV Begriffsbestimmungen (vom 01.02.2007)
... Behandlung von Siedlungsabfällen und Abfällen im Sinne von § 2 Nr. 2 abgetrennt werden, einen deutlich höheren Heizwert als die zur Behandlung eingesetzten ... Aufbereitung oder Umwandlung von Siedlungsabfällen und Abfällen im Sinne von § 2 Nr. 2 mit biologisch abbaubaren organischen Anteilen durch eine Kombination mechanischer und ...
§ 3 AbfAblV Allgemeine Anforderungen an die Ablagerung
... Siedlungsabfälle und Abfälle im Sinne von § 2 Nr. 2 dürfen nur auf Deponien oder Deponieabschnitten abgelagert werden, die die ... erfüllen. (3) Siedlungsabfälle und Abfälle im Sinne von § 2 Nr. 2 mit Ausnahme mechanisch-biologisch behandelter Abfälle dürfen nur abgelagert ...
§ 6 AbfAblV Übergangsregelungen
... befristen. 2. Siedlungsabfälle und Abfälle im Sinne von § 2 Nr. 2, die die Deponiezuordnungskriterien der Deponieklasse I nach Anhang 1 erfüllen, ... befristen. 3. Siedlungsabfälle und Abfälle im Sinne von § 2 Nr. 2, die die Deponiezuordnungskriterien der Deponieklasse II nach Anhang 1 einhalten, oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
V. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2860
Artikel 1 AbfDepAnnRichtlUmsV Änderung der Abfallablagerungsverordnung
... vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt: „11. Grundlegende ...
Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
Artikel 3 DepRVV Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
... 1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „im Sinne von § 2 Nr. 1 und 2 der Abfallablagerungsverordnung" gestrichen. 2. In § 16 wird die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2807; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
§ 1 DepV Anwendungsbereich
... als 150.000 Kubikmeter haben und auf denen ausschließlich Siedlungsabfälle nach § 2 Nr. 1 der Abfallablagerungsverordnung abgelagert worden sind oder ii) ...
§ 2 DepV Begriffsbestimmungen (vom 01.02.2007)
... 7. Deponie der Klasse I (Deponieklasse I, DK I): Oberirdische Deponie nach § 2 Nr. 8 der Abfallablagerungsverordnung. 8. Deponie der Klasse II (Deponieklasse II, DK ... 8. Deponie der Klasse II (Deponieklasse II, DK II): Oberirdische Deponie nach § 2 Nr. 9 der Abfallablagerungsverordnung. 9. Deponie der Klasse III (Deponieklasse III, ...
§ 25 DepV Übergangsvorschriften (vom 01.02.2007)
... März 2001 in der Ablagerungsphase befindlichen Altdeponie (Hausmülldeponie) nach § 2 Nr. 7 der Abfallablagerungsverordnung abgelagert werden. (3) Abweichend von § 7 ...
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