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Anlage 2 - Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)

V. v. 25.10.1985 BGBl. I S. 2040; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Geltung ab 09.11.1985; FNA: 792-1-4 Jagdwesen
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Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten



Rebhuhn (Perdix perdix L.)

Fasan (Phasianus colchicus L.)

Ringeltaube (Columba palumbus L.)

Graugans (Anser anser L.)

Stockente (Anas platyrhynchos L.)

Pfeifente (Anas penelope L.)

Krickente (Anas crecca L.)

Spießente (Anas acuta L.)

Tafelente (Aythya ferina L.)

Blässhuhn (Fulica atra L.)





 

Frühere Fassungen von Anlage 2 BWildSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.07.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
vom 28.06.2018 BGBl. I S. 1159

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 BWildSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BWildSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWildSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BWildSchV Verbote (vom 18.07.2018)
... Beschränkungen sind 1. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 2 genannten Arten, 2. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 3 ... Absatzes 1 gelten ferner nicht für Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in der Anlage 2 genannten Arten und der Art Wachtel, die in der Gefangenschaft gezüchtet wurden und nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Anhang BWildSchVÄndV zu Artikel 1 Nummer 4
... Haubentaucher (Podiceps cristatus L.) Graureiher (Ardea cinerea L.) Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Artikel 1 BWildSchVÄndV
... Beschränkungen sind 1. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 2 genannten Arten, 2. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 3 ... Absatzes 1 gelten ferner nicht für Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in der Anlage 2 genannten Arten und der Art Wachtel, die in der Gefangenschaft gezüchtet wurden und nicht ... die Wörter „oder Abs. 3 Nr. 2 Satz 2" gestrichen. 4. Die Anlagen 1 bis 5 werden wie aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlich ...