Tools:
Update via:
Zitierungen von Anlage 1 BWildSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BWildSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWildSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BWildSchV Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
... Diese Verordnung findet Anwendung auf Tiere der in den Anlagen 1 und 4 genannten Arten. Für die Abgrenzung der Tierarten im Sinne dieser Verordnung ist ihre ...
§ 2 BWildSchV Verbote (vom 18.07.2018)
... Es ist verboten, 1. Tiere der in Anlage 1 Teil A genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere ... genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere der in Anlage 1 Teil B genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere gewerbsmäßig ... gewerbsmäßig anzukaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, 3. Tiere der in Anlage 1 Teil C genannten Arten a) über Nummer 2 hinaus sonst zu erwerben, über sie ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Anhang BWildSchVÄndV zu Artikel 1 Nummer 4
... Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten Teil A ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Artikel 1 BWildSchVÄndV
... „§ 2 Verbote (1) Es ist verboten, 1. Tiere der in Anlage 1 Teil A genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere ... genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere der in Anlage 1 Teil B genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere gewerbsmäßig ... gewerbsmäßig anzukaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, 3. Tiere der in Anlage 1 Teil C genannten Arten a) über Nummer 2 hinaus sonst zu erwerben, über sie ... 2 werden die Wörter „oder Abs. 3 Nr. 2 Satz 2" gestrichen. 4. Die Anlagen 1 bis 5 werden wie aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlich ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3461/v48181.htm