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Zitierungen von Anlage 4 BWildSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 BWildSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWildSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BWildSchV Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
... Diese Verordnung findet Anwendung auf Tiere der in den Anlagen 1 und 4 genannten Arten. Für die Abgrenzung der Tierarten im Sinne dieser Verordnung ist ihre ...
§ 3 BWildSchV Halten von Greifen und Falken (vom 18.07.2018)
... Die Haltung von Greifen oder Falken der in Anlage 4 genannten Arten ist nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 zulässig. (2) ... (3) Die Kennzeichnung der gemäß Absatz 1 gehaltenen Greifen und Falken der Anlage 4 hat nach den Bestimmungen der §§ 12 bis 15 der Bundesartenschutzverordnung zu erfolgen. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Anhang BWildSchVÄndV zu Artikel 1 Nummer 4
...  Reiherente (Aythya fuligula L.) Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.) Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Artikel 1 BWildSchVÄndV
... die Wörter „oder Abs. 3 Nr. 2 Satz 2" gestrichen. 4. Die Anlagen 1 bis 5 werden wie aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlich ...
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