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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 4 - Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
Artikel 6 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2199; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 4 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-15-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-15-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 4 Kaffeehaltige Waren
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von § 4 KaffeeStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KaffeeStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KaffeeStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 KaffeeStG Ordnungswidrigkeiten
... wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 11 Abs. 3, auch in Verbindung mit § 4 , eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3471/a48275.htm