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KaffeeStG
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§ 4
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§ 4 - Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
Artikel 6 G. v. 21.12.1992
BGBl. I S. 2150
, 2199; aufgehoben durch
Artikel 10
Abs. 5 Nr. 4 G. v. 15.07.2009
BGBl. I S. 1870
, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-15-2
Verbrauchsteuern und Monopole
4 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 25 Vorschriften zitiert
§ 3
←
→
§ 5
§ 4 Kaffeehaltige Waren
§ 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
Für kaffeehaltige Waren gelten §
11
Abs. 1 bis 6, §
13
und §
15
Abs. 2 sinngemäß.
§ 3
←
→
§ 5
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Zitierungen von
§ 4 KaffeeStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KaffeeStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KaffeeStG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 18 KaffeeStG Ordnungswidrigkeiten
... wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 11 Abs. 3, auch in Verbindung mit §
4
, eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig ...
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