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Zitierungen von § 12 Reichssiedlungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RSiedlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RSiedlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 RSiedlG
... zu Siedlungszwecken geeignetes Land aus dem Bestande der großen Güter (§ 12 ) zu einem angemessenen Preise zu beschaffen. Als angemessener Kaufpreis gilt der gemeine Wert, den ...
§ 15 RSiedlG
... das Recht, geeignetes Siedlungsland aus dem Besitzstand der großen Güter (§ 12 ) gegen angemessene Entschädigung im Wege der Enteignung in Anspruch zu nehmen. ...
§ 18 RSiedlG
... Sind die Aufgaben des Landlieferungsverbandes einer anderen Stelle übertragen (§ 12 Abs. 2), so bestimmt die Landeszentralbehörde über die Deckung dieser ...
§ 19 RSiedlG
... Mitglieder des Landlieferungsverbandes (§ 12 Abs. 1) oder einer mit den Aufgaben des Verbandes beauftragten landwirtschaftlichen Organisation ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3482/v102799.htm