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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BinSchOWiZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchOWiZustV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Artikel 2 MariMedVEV Änderung von Rechtsvorschriften
... (BGBl. I S. 1866) geändert worden ist, wird die Nummer 300 aufgehoben. (3) § 1 Nummer 5 Buchstabe b der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und ...
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 6 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (vom 04.06.2016)
... „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Die Zuständigkeit für ... ersetzt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ...
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