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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BinSchOWiZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchOWiZustV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 6 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (vom 04.06.2016)
... Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt übertragen." 3. § 2 wird ...
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