Änderung §§ 180 bis 229 HGB vom 01.01.2024

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§§ 178 bis 229 HGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
§§ 180 bis 229 HGB n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 51 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; dieses geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411

(Text alte Fassung)

§§ 178 bis 229


(Text neue Fassung)

§§ 180 bis 229


(Textabschnitt unverändert)

(aufgehoben)






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