Zitierungen von § 342p HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 342p HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
§ 5 UBRegG Datenübermittlung durch die Registerbehörde (vom 29.12.2023)
... in Verbindung mit den §§ 335b, 339 Absatz 3 oder den §§ 340o, 341o, 341y oder 342p des Handelsgesetzbuchs , mit § 21 des Publizitätsgesetzes, mit § 49 des D-Markbilanzgesetzes, mit § 31 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 1 EStOffRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesamt für Justiz. § 342p Ordnungsgelder Das Bundesamt für Justiz hat ein Ordnungsgeldverfahren ...


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