Zitierungen von § 107 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 107 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 123 HGB Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten (vom 01.01.2024)
... wenn sie mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt, soweit sich aus § 107 Absatz 1 nichts anderes ergibt. (2) Eine Vereinbarung, dass die Gesellschaft erst zu einem ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 724 BGB Fortsetzung mit dem Erben; Ausscheiden des Erben (vom 01.01.2024)
... auf seine Erben über und erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 107 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs , um in das Handelsregister eingetragen zu werden, so kann jeder Erbe gegenüber den anderen ...

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Artikel 1 G. v. 25.07.1994 BGBl. I S. 1744; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 4 PartGG Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel (vom 01.01.2024)
... sein. (4) Auf den Statuswechsel unter Beteiligung einer Partnerschaft ist § 107 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend ...

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 228 UmwG Möglichkeit des Formwechsels (vom 01.01.2024)
... über die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (§ 105 Absatz 1 und § 107 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs ) genügt. (2) Ein Formwechsel in eine Partnerschaftsgesellschaft ist nur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 1 AReG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Satz 4 werden vor der Angabe „§ 124 Abs. 3 Satz 2" die Wörter „§ 107 Absatz 3 Satz 5," eingefügt. c) Der folgende Absatz 3 wird angefügt: ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 3 MoMiG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;". 10. In § 107 werden die Wörter „geändert oder" durch das Wort „geändert," ...

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 3 ARUG II Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 2 wird aufgehoben. 9. In § 324 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „ § 107 Absatz 3 Satz 5" durch die Wörter „§ 107 Absatz 3 Satz 8" ersetzt. 10. ... Satz 4 werden die Wörter „§ 107 Absatz 3 Satz 5" durch die Wörter „ § 107 Absatz 3 Satz 8" ersetzt. 10. § 325 wird wie folgt geändert: a) In ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... auf seine Erben über und erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 107 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs , um in das Handelsregister eingetragen zu werden, so kann jeder Erbe gegenüber den anderen ...
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... der Gesellschaft, ist die Anmeldung von der Gesellschaft zu bewirken. § 107 Kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft; Statuswechsel ... wenn sie mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt, soweit sich aus § 107 Absatz 1 nichts anderes ergibt. (2) Eine Vereinbarung, dass die Gesellschaft erst zu einem ...
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes (vom 30.12.2023)
... Abs. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs)" durch die Wörter „(§ 105 Absatz 1 und § 107 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs )" ersetzt. b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Ein ...
Artikel 68 MoPeG Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
...  „(4) Auf den Statuswechsel unter Beteiligung einer Partnerschaft ist § 107 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) ...


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