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Zitierungen von § 161 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 161 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... behalten das Recht auf Einsicht und Benutzung der Geschäftsunterlagen." 4. § 161 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „den Betrag ...