Tools:
Update via:
Zitierungen von § 350 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 350 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 383 HGB
... die Vorschriften des Ersten Abschnittes des Vierten Buches mit Ausnahme der §§ 348 bis 350 ...
§ 407 HGB Frachtvertrag
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 453 HGB Speditionsvertrag
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 467 HGB Lagervertrag (vom 01.01.2025)
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 481 HGB Hauptpflichten. Anwendungsbereich (vom 25.04.2013)
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 553 HGB Schiffsmietvertrag (vom 25.04.2013)
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 557 HGB Zeitchartervertrag (vom 25.04.2013)
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 482 Allgemeine Angaben zum Gut (1) Der Befrachter hat dem ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 554 Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 558 Beurkundung Jede Partei des Zeitchartervertrags kann die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3486/v48833.htm