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Zitierungen von § 366 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 366 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... (BGBl. I S. 2751) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 366 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Das gesetzliche Pfandrecht des ...
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