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Zitierungen von § 447 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 447 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... oder 3. auf den Namen des Besitzers lautet." 26. Die §§ 445 bis 449 werden wie folgt gefasst: „§ 445 Ablieferung gegen Rückgabe ... ist auf den Betrag begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. § 447 Einwendungen (1) Dem aus dem Ladeschein Berechtigten kann der Frachtführer nur ...
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