Tools:
Update via:
Zitierungen von § 476 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 476 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Buch Seehandel Erster Abschnitt Personen der Schifffahrt § 476 Reeder Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3486/v48980.htm