interne Verweise§ 527 HGB Reisefrachtvertrag (vom 25.04.2013) ... die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes ...
§ 534 HGB Kündigung durch den Verfrachter (vom 25.04.2013) ... § 490 kündigen und die Ansprüche nach § 489 Absatz 2 in Verbindung mit § 532 Absatz 2 geltend machen. (2) Der Verfrachter kann den Vertrag bereits vor Ablauf der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes bestimmen. § 528 Ladehafen. Ladeplatz (1) Der ... (2) Der Verfrachter ist nicht befugt, das Gut umzuladen. § 532 Kündigung durch den Befrachter (1) Der Befrachter kann den Reisefrachtvertrag ... § 490 kündigen und die Ansprüche nach § 489 Absatz 2 in Verbindung mit § 532 Absatz 2 geltend machen. (2) Der Verfrachter kann den Vertrag bereits vor Ablauf der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3486/v49041.htm