interne Verweise§ 544 HGB Rechnungseinheit (vom 25.04.2013) ... in den §§ 538, 541 und 542 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. ...
Zitat in folgenden NormenBinnenschiffahrtsgesetz (BinSchG)
G. v. 15.06.1895 RGBl. S. 301; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 388
§ 77 BinSchG (vom 25.04.2013) ... und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... einer einmaligen Zahlung oder in Form von Teilzahlungen aufgeteilt werden kann. § 542 Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden (1) Die ... Zinsen und Verfahrenskosten sind über die in den §§ 538, 541 und 542 genannten Haftungshöchstbeträge hinaus zu erstatten. § 544 ... § 544 Rechnungseinheit Die in den §§ 538, 541 und 542 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der ... § 545 Wegfall der Haftungsbeschränkung Die in den §§ 541 und 542 sowie im Personenbeförderungsvertrag vorgesehenen Haftungshöchstbeträge gelten ... Zeitpunkt ist. § 551 Abweichende Vereinbarungen Soweit in § 542 Absatz 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, ist jede Vereinbarung unwirksam, die vor Eintritt des ...
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