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Zitierungen von § 561 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 561 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG)
G. v. 15.06.1895 RGBl. S. 301; zuletzt geändert durch Artikel 55 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 27 BinSchG (vom 25.04.2013)
... Leistungen durch denjenigen, der das Schiff zur Verfügung stellt, sind die §§ 557 bis 569 des Handelsgesetzbuchs entsprechend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... zur Beförderung von Gütern verwendet wird, ladungstüchtig ist. § 561 Verwendung des Schiffes (1) Der Zeitcharterer bestimmt über die Verwendung des ...
Artikel 5 SeeHaRefG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
... Leistungen durch denjenigen, der das Schiff zur Verfügung stellt, sind die §§ 557 bis 569 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden." 4. § 77 wird wie ...
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